Testament errichten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Testament wirksam zu
errichten. Der Erblasser kann dies grundsätzlich auch
handschriftlich tun; muss aber beachten, dass das Testament dann
mehrere Daten enthalten muss; der Erblasser sollte sich hier zu
Lebzeiten ausführlich beraten lassen. Häufigster Fehler bei der
Errichtung eines eigenhändigen Testamentes: Der gesamte Text
muss handschriftlich vom Erblasser abgefasst und eigenhändig
unterschrieben werden; es nicht ausreichend, den Text
maschinenschriftlich abzufassen und nur handschriftlich zu
unterschreiben.
Ein Testament kann auch angefochten werden; beispielsweise
nach dem Tode des Erblassers von den gesetzlichen Erben, die
durch das Testament zurückgesetzt werden. Die Gründe für eine
Testamentsanfechtung sind vielfältig.
Aber auch ohne Anfechtung kann ein Testament unwirksam sein,
beispielsweise wenn es formunwirksam errichtet wurde, oder
sittenwidrig ist. Letzteres kann z.B. der Fall sein, wenn der
Ehegatte durch Testament enterbt wurde und stattdessen die
Geliebte zum Erben eingesetzt wurde (sog. Geliebtentestament).
Es gibt aber noch weitaus mehr Fälle der Unwirksamkeit oder
Sittenwidrigkeit eines Testamentes.
Ist ein Testament, oder Erbvertrag unwirksam kann dies dazu
führen, dass gesetzliche Erbfolge eintritt, oder aber anstelle
des unwirksamen Testamentes ein früheres Testament wirksam ist. |