Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments
Wir helfen bei der Gestaltung von Testamenten und
Erbverträgen. Aufgrund unserer praktischen Erfahrung bei dem
Erstellen und der
Abwicklung unzähliger letztwilliger Verfügungen wissen wir,
worauf es ankommt, damit Ihre Vorstellungen auch verwirklicht
werden. Hierbei sind wir bereit, gegebenenfalls das Amt des
Testamentsvollstreckers zu übernehmen. Besonderes Augenmerk
legen wir auf die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen einer
Verfügung. Es werden von uns Konzepte für gemeinnützige
Stiftungen entwickelt, Satzungen entworfen und alle
Verhandlungen mit den Finanz- und den Stiftungsaufsichtsbehörden
geführt. Natürlich vertreten wir unsere Mandanten auch in
erbrechtlichen Streitigkeiten vor den Gerichten. Den Schwerpunkt
unserer Tätigkeit sehen wir aber in erster Linie in der
Vermeidung von Prozessen. |