Kosten

Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG).

Aufgrund einer vorhergehenden schriftlichen Honorarvereinbarung kann von den gesetzlichen Gebühren nur nach oben abgewichen werden (von wenigen Ausnahmen abgesehen).

Die Erstberatung

Die Berechnung der gesetzlichen Gebühren erfolgt nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ist der Wert Ihres Interesses. Eine Erstberatungsgebühr darf maximal (!) 190,00 € (243,60 € inkl. Auslagen und MwSt.) betragen, soweit es sich um einen Rechtsrat an einen Verbraucher handelt. Daher müssen Sie bei einer ersten Anfrage ohne Erteilung eines vollen Mandats keine höheren Kosten befürchten.

Kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und können aus diesem Grund leider nicht erteilt werden. Vereinbaren Sie daher telefonisch ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren persönlichen Daten, damit wir Sie zurückrufen können.